The legislative process in the EU
Die Europäische Kommission hat als einzige Institution das Recht, ein Gesetz zu entwerfen und auf den Weg zu bringen (Initiativrecht). Anschließend entscheiden das Europäische Parlament und der Europäische Ministerrat über solche Gesetzentwürfe.
The request to the European Commission to draft a law can have different starting points. The impulse for drawing up draft legislation can come from the European Commission itself, but also from the European Parliament , the Council of the European Union , the European Council or even the citizens of the European Union.
Three institutions are involved in the creation of laws at the European level: the EU Commission, the EU Parliament and the Council of the European Union aka Council of Ministers.
Die Kommission erstellt einen Gesetzesentwurf, welcher anschließend von Parlament und Ministerrat in sog. Readings diskutiert wird. Zuerst entscheidet das Parlament darüber, ob es den Entwurf annimmt oder verändert. Anschließend erhält der Ministerrat das Recht dazu.
Werden sich beide Organe im ersten Versuch nicht einig, kann das Parlament den Entwurf verwerfen oder ändern. Ist der Ministerrat mit den Änderungen im zweiten Versuch nicht zufrieden, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, um einen Kompromiss zu finden (sog. Trilogue). Ist das nicht möglich, folgt auch kein Gesetz mehr.
Die Kommission kann beim zweiten Versuch auch ihre Unzufriedenheit über die Änderungen des Parlaments kundtun, sodass der Ministerrat diese Änderungen dann nur einstimmig annehmen kann.
What types of legislation can the EU initiate?
An EU regulation is a legal act of the European Union with general validity and instant effect in the member states. EU regulations stand above national law and are published in the Official Journal of the European Union. If a member state violates such a regulation, it can be sued by the European Commission or other member states before the European Court of Justice.
EU directives set a binding objective that must be implemented by national laws. They therefore do not apply automatically. It is up to the member states themselves to decide how the goal is to be achieved within a set period of time, i.e. how it is to be achieved. If the implementation does not occur or is delayed, the European Commission can initiate infringement proceedings against the respective country. An EU directive does not necessarily have to be addressed to all member states.
An EU resolution is not legally binding. Resolutions of the Council of Ministers usually set out planned work on particular policy areas. However, the Council of Ministers may also draft resolutions to put pressure on the European Commission. Usually, several resolutions follow, drafted in various working groups with the relevant ministers, to request the EU Commission to submit a new draft law or to take further action.
Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren
Wenn die EU Gesetze für uns liebe Bürger entwickelt, dann macht sie das meistens über das so genannte „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“.
Das Ganze kann man sich so vorstellen, dass die EU-Kommission einen Vorschlag ausheckt, den sie gern als Gesetz hätte, sich dann aber erstmal noch mit dem EU-Ministerrat und dem EU-Parlament darüber einig werden muss, ob das überhaupt so geht und wie das dann eigentlich genau auszusehen hat.
Das klingt doch schonmal gar nicht so kompliziert, wie man es erwartet hätte.
Wie dieses „sich einigen“ genau aussieht, und wer wann seinen Senf dazu geben darf, ist natürlich genauestens geregelt.
Erstmal bekommt das Parlament den Entwurf und schaut, ob der ihm so passt oder ändert entsprechend was.
Dann ist der Ministerrat dran. Wenn dieser dann zustimmt, ist das ganze vorbei und wir haben ein neues Gesetz.
Wenn die Minister die Änderungen des Parlaments aber nicht so dolle finden oder gar den Entwurf der Kommission nicht mögen, dann schreiben sie einen „gemeinsamen Standpunkt“ in dem sie ihre Änderungswünsche formulieren.
Das geht dann zurück ans Parlament. Das hat jetzt drei Monate Zeit, um
– das so wie es ist abzunicken
– den Entwurf mit absoluter Mehrheit abzulehnen
– Abänderungen am Standpunkt der Minister mit einer absoluten Mehrheit vorzunehmen
Im letzteren Fall geht das Ganze wieder zurück zum Ministerrat und die Kommission darf nun auch nochmal eine Stellungnahme zu den Änderungen abgeben.
Noch dabei? Jetzt wird das ganze nämlich erst lustig:
Wenn die Kommission in ihrer Stellungnahme jetzt die gemachten Änderungen ablehnt, können die Minister den Entwurf nur noch Einstimmig beschließen.
Ist die Kommission ok damit, reicht eine qualifizierte Mehrheit.
Wenn der Ministerrat nun aber wieder nicht mit dem was das Parlament verändert hat einverstanden ist?
Dann wird der sogenannte „Vermittlungsausschuss“ einberufen. Dieser versucht dann einen gemeinsamen Entschluss auszuhandeln. Kann innerhalb von sechs Wochen keine Einigung gefunden werden, scheitert der Entwurf.
Wenn sie sich aber einigen können, dann muss das Parlament nochmal mit absoluter Mehrheit und der Ministerrat mit einer qualifizierten Mehrheit zustimmen.
Und so entsteht ein Gesetz über das „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“. Oder eben auch nicht.
Zur Entstehung eines Gesetzes auf EU Ebene sind drei Organe der Europäischen Union gefragt: The European Commission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (im Folgenden Ministerrat genannt). Am Anfang steht die Idee zu einem Gesetz oder die Aufforderung, sich der Ausarbeitung eines Gesetzes zu einem bestimmten Thema zu widmen. Diese können von verschiedenen Organen der Europäischen Union stammen, aber auch durch ein Volksbegehren von Bürgern der EU angeregt werden.
Der erste Schritt wird dann in der Europäischen Kommission mit der Entwicklung eines Gesetzentwurfs umgesetzt. In maximal jeweils drei Lesungen des Europäischen Parlaments und des Ministerrates muss über diesen Entwurf nun entschieden werden.
Zunächst wird der Entwurf für die erste Lesung im Europäischen Parlament vorgelegt. Dort wird der Entwurf angenommen oder verändert. Darauf folgt wiederum die erste Lesung des Ministerrats. Dieser kann das entworfene Gesetz annehmen, wodurch dieses beschlossen ist.
Will der Ministerrat jedoch selbst Veränderungen am Gesetz vornehmen, fasst er seine Änderungsvorschläge im “gemeinsamen Standpunkt” der Regierungen zusammen und nennt die Gründe für jede gewünschte Änderung. Dieser “gemeinsame Standpunkt” wird dem Europäischen Parlament für eine zweiten Lesung vorgelegt.
Nun kann das Europäische Parlament den Entwurf mit einfacher Mehrheit annehmen und damit beschließen, mit einer absoluten Mehrheit ablehnen und das Gesetz somit endgültig kippen, oder ebenfalls mit einer absoluten Mehrheit erneut verändern.
Im Falle einer Änderung ist die zweite Lesung des Ministerrats gefragt. Dieser muss nun entscheiden, ob er den Änderungen am Entwurf durch das Europäische Parlament mittels einer qualifizierten Mehrheit zustimmt oder ihn ablehnt. An dieser Stelle hat allerdings auch die Europäischen Kommission noch einen Einfluss: Lehnt sie die Änderungen des Europäischen Parlaments aus der zweiten Lesung in einer Stellungnahme ab, muss eine etwaige Zustimmung des Ministerrats für die diese Änderungen einstimmig sein.
Erfolgt in der zweiten Lesung des Ministerrats keine notwendige Zustimmung für die Änderungen des Europäische Parlaments, muss ein sogenannter Vermittlungsausschuss (Trilog) einberufen werden. Dieser besteht aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments sowie des Ministerrates und wird von der Kommission moderiert.
In diesem Vermittlungsausschuss wird das Gesetz nun final diskutiert, um eine Einigung zwischen Ministerrat und Europäischem Parlament zu erreichen. Gelingt dies, müssen im Anschluss das Europäische Parlament und der Ministerrat in ihrer jeweils dritten Lesung diesem letzten Entwurf noch zustimmen. Stimmt das Europäische Parlament mit einer absoluten Mehrheit und der Ministerrat mit einer qualifizierter Mehrheit für den Gesetzesentwurf, so ist dieser endgültig angenommen und das Gesetz beschlossen.
Kommt es durch den Trilog zu keiner Einigung, gilt der Gesetzesentwurf als gescheitert.
Important steps in the legislative process
Readings
In the readings of the European Parliament and the Council of Ministers, the draft laws of the European Commission are discussed. Depending on which reading it is, the draft may be adopted, rejected, or amended. Each institution may hold a maximum of three readings.
Here, the European Parliament may only adopt or amend the draft of the European Commission in order to then pass the draft on to the Council of Ministers.
The Council of Ministers may only adopt or propose amendments to a bill during the first reading. If it accepts it, the bill becomes applicable law and is passed.
If the Council of Ministers has asked for amendments during the first reading, the European Parliament can adopt, amend or finally reject the new draft in its second reading.
If the draft law has been modified again in the second reading of the European Parliament, the Council of Ministers can only approve or reject these modifications.
- If it rejects the amendments, a mediation committee (trilogue) is summoned.
- If it accepts the amendments, the law is in effect.
However, if the European Commission disagrees with the Parliament amendments from the second reading, an approval by the Council of Ministers must be unanimous.
After the Mediation Committee has reached a final result, Parliament and the Council of Ministers must give their approval once again: The Parliament with an absolute majority and the Council of Ministers with a qualified majority.
Trilogue
The trilogue is a composite tripartite meeting of the legislative institutions of the European Union: European Commission, Council of the European Union (Council of Ministers) and European Parliament. The European Commission assumes a moderating role.
Trilogue negotiations take place as a mediation committee if the Council of Ministers does not approve the amendments proposed by the Parliament at second reading. If no agreement is reached within six weeks, the bill is considered as failed.
https://www.bpb.de
https://europa.eu
https://ec.europa.eu
https://neuwal.com
https://campus-in-transition.de/wissenswertes/seminarmethoden/methoden-f%C3%BCr-gruppenarbeit/
https://rechteasy.at/wiki/konsensprinzip
https://www.presseausweis.de/service/eu-organe/europaeische-kommission/arbeitsweise
https://www.europarl.europa.eu/portal/de
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/wie-funktioniert-europa/die-europaeische-kommission