SaveTheInternet


Der Gesetzgebungsprozess in der EU

Die Europäische Kommission hat als einzige Institution das Recht, ein Gesetz zu entwerfen und auf den Weg zu bringen (Initiativrecht). Anschließend entscheiden das Europäische Parlament und der Europäische Ministerrat über solche Gesetzentwürfe.

 

Die Aufforderung an die Europäische Kommission, ein Gesetz zu entwerfen, kann verschiedene Ausgangspunkte haben. Den Anstoß für die Entwicklung von Gesetzesentwürfen können die Europäische Kommission selbst, aber das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union, der Europäische Rat oder auch die Bürger der Europäischen Union geben.

 

Bei der Entstehung von Gesetzen auf europäischer Ebene sind drei Institutionen gefragt: Die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union aka Ministerrat.

 

Die Kommission erstellt einen Gesetzesentwurf, welcher anschließend von Parlament und Ministerrat in sog. Lesungen diskutiert wird. Zuerst entscheidet das Parlament darüber, ob es den Entwurf annimmt oder verändert. Anschließend erhält der Ministerrat das Recht dazu.

 

Werden sich beide Organe im ersten Versuch nicht einig, kann das Parlament den Entwurf verwerfen oder ändern. Ist der Ministerrat mit den Änderungen im zweiten Versuch nicht zufrieden, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, um einen Kompromiss zu finden (sog. Trilog). Ist das nicht möglich, folgt auch kein Gesetz mehr.

 

Die Kommission kann beim zweiten Versuch auch ihre Unzufriedenheit über die Änderungen des Parlaments kundtun, sodass der Ministerrat diese Änderungen dann nur einstimmig annehmen kann.

 

Welche Arten der Gesetzgebung kann die EU veranlassen?

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren

Wenn die EU Gesetze für uns liebe Bürger entwickelt, dann macht sie das meistens über das so genannte „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“. 

 

Das Ganze kann man sich so vorstellen, dass die EU-Kommission einen Vorschlag ausheckt, den sie gern als Gesetz hätte, sich dann aber erstmal noch mit dem EU-Ministerrat und dem EU-Parlament darüber einig werden muss, ob das überhaupt so geht und wie das dann eigentlich genau auszusehen hat.

 

Das klingt doch schonmal gar nicht so kompliziert, wie man es erwartet hätte.

 

Wie dieses „sich einigen“ genau aussieht, und wer wann seinen Senf dazu geben darf, ist natürlich genauestens geregelt.

 

Erstmal bekommt das Parlament den Entwurf und schaut, ob der ihm so passt oder ändert entsprechend was.
Dann ist der Ministerrat dran. Wenn dieser dann zustimmt, ist das ganze vorbei und wir haben ein neues Gesetz. 
Wenn die Minister die Änderungen des Parlaments aber nicht so dolle finden oder gar den Entwurf der Kommission nicht mögen, dann schreiben sie einen „gemeinsamen Standpunkt“ in dem sie ihre Änderungswünsche formulieren. 

 

Das geht dann zurück ans Parlament. Das hat jetzt drei Monate Zeit, um
– das so wie es ist abzunicken
– den Entwurf mit absoluter Mehrheit abzulehnen 
– Abänderungen am Standpunkt der Minister mit einer absoluten Mehrheit vorzunehmen

 

Im letzteren Fall geht das Ganze wieder zurück zum Ministerrat und die Kommission darf nun auch nochmal eine Stellungnahme zu den Änderungen abgeben.

 

Noch dabei? Jetzt wird das ganze nämlich erst lustig:

 

Wenn die Kommission in ihrer Stellungnahme jetzt die gemachten Änderungen ablehnt, können die Minister den Entwurf nur noch Einstimmig beschließen.
Ist die Kommission ok damit, reicht eine qualifizierte Mehrheit.

 

Wenn der Ministerrat nun aber wieder nicht mit dem was das Parlament verändert hat einverstanden ist?
Dann wird der sogenannte „Vermittlungsausschuss“ einberufen. Dieser versucht dann einen gemeinsamen Entschluss auszuhandeln. Kann innerhalb von sechs Wochen keine Einigung gefunden werden, scheitert der Entwurf.

 

Wenn sie sich aber einigen können, dann muss das Parlament nochmal mit absoluter Mehrheit und der Ministerrat mit einer qualifizierten Mehrheit zustimmen. 

 

Und so entsteht ein Gesetz über das „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“. Oder eben auch nicht.

 

Zur Entstehung eines Gesetzes auf EU Ebene sind drei Organe der Europäischen Union gefragt: Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (im Folgenden Ministerrat genannt). Am Anfang steht die Idee zu einem Gesetz oder die Aufforderung, sich der Ausarbeitung eines Gesetzes zu einem bestimmten Thema zu widmen. Diese können von verschiedenen Organen der Europäischen Union stammen, aber auch durch ein Volksbegehren von Bürgern der EU angeregt werden.
 
Der erste Schritt wird dann in der Europäischen Kommission mit der Entwicklung eines Gesetzentwurfs umgesetzt. In maximal jeweils drei Lesungen des Europäischen Parlaments und des Ministerrates muss über diesen Entwurf nun entschieden werden.
 
Zunächst wird der Entwurf für die erste Lesung im Europäischen Parlament vorgelegt. Dort wird der Entwurf angenommen oder verändert. Darauf folgt wiederum die erste Lesung des Ministerrats. Dieser kann das entworfene Gesetz annehmen, wodurch dieses beschlossen ist. 
 
Will der Ministerrat jedoch selbst Veränderungen am Gesetz vornehmen, fasst er seine Änderungsvorschläge im “gemeinsamen Standpunkt” der Regierungen zusammen und nennt die Gründe für jede gewünschte Änderung. Dieser “gemeinsame Standpunkt” wird dem Europäischen Parlament für eine zweiten Lesung vorgelegt.

Nun kann das Europäische Parlament den Entwurf mit einfacher Mehrheit annehmen und damit beschließen, mit einer absoluten Mehrheit ablehnen und das Gesetz somit endgültig kippen, oder ebenfalls mit einer absoluten Mehrheit erneut verändern.

Im Falle einer Änderung ist die zweite Lesung des Ministerrats gefragt. Dieser muss nun entscheiden, ob er den Änderungen am Entwurf durch das Europäische Parlament mittels einer qualifizierten Mehrheit zustimmt oder ihn ablehnt. An dieser Stelle hat allerdings auch die Europäischen Kommission noch einen Einfluss: Lehnt sie die Änderungen des Europäischen Parlaments aus der zweiten Lesung in einer Stellungnahme ab, muss eine etwaige Zustimmung des Ministerrats für die diese Änderungen einstimmig sein.
 
Erfolgt in der zweiten Lesung des Ministerrats keine notwendige Zustimmung für die Änderungen des Europäische Parlaments, muss ein sogenannter Vermittlungsausschuss (Trilog) einberufen werden. Dieser besteht aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments sowie des Ministerrates und wird von der Kommission moderiert.
 
In diesem Vermittlungsausschuss wird das Gesetz nun final diskutiert, um eine Einigung zwischen Ministerrat und Europäischem Parlament zu erreichen. Gelingt dies, müssen im Anschluss das Europäische Parlament und der Ministerrat in ihrer jeweils dritten Lesung diesem letzten Entwurf noch zustimmen. Stimmt das Europäische Parlament mit einer absoluten Mehrheit und der Ministerrat mit einer qualifizierter Mehrheit für den Gesetzesentwurf, so ist dieser endgültig angenommen und das Gesetz beschlossen.

 

Kommt es durch den Trilog zu keiner Einigung, gilt der Gesetzesentwurf als gescheitert.

 

Wichtige Schritte im Gesetzgebungsprozess

Lesungen

In den Lesungen des Europäischen Parlaments und des Ministerrats wird über die Gesetzesentwürfe der Europäischen Kommission diskutiert. Je nachdem, um welche Lesung es sich handelt, darf der Entwurf angenommen, abgelehnt oder verändert werden. Jedes Organ darf maximal drei Lesungen abhalten.

Hier darf das Europäische Parlament den Entwurf der Europäischen Kommission nur annehmen oder ändern, um den Entwurf dann zum Ministerrat weiterzugeben.

Der Ministerrat darf während der ersten Lesung einen Gesetzesvorschlag nur annehmen oder Änderungen vorschlagen. Nimmt er ihn an, so ist der Gesetzesvorschlag geltendes Recht und beschlossen.

Hat der Ministerrat während der ersten Lesung nach Änderungen verlangt, kann das Europäische Parlament in seiner zweiten Lesung den neuen Entwurf annehmen, verändern oder endgültig ablehnen.

Wurde der Gesetzesentwurf in der zweiten Lesung des Europäischen Parlaments wieder verändert, kann der Ministerrat diesen Änderungen nur noch zustimmen oder sie ablehnen.

  • Lehnt er die Änderungen ab, wird ein Vermittlungsausschuss (Trilog) einberufen.
  • Nimmt er die Änderungen an, gilt das Gesetz.

 

Ist jedoch die Europäische Kommission mit den Änderungen des Parlaments aus der zweiten Lesung nicht einverstanden, so muss eine mögliche Zustimmung des Ministerrats einstimmig sein.

Nachdem der Vermittlungsausschuss zu einem endgültigen Ergebnis gekommen ist, müssen Parlament und Ministerrat noch einmal zustimmen: Das Parlament mit einer absoluten Mehrheit und der Ministerrat mit einer qualifizierten Mehrheit.

 

Trilog

Der Trilog ist ein zusammengesetztes Dreiertreffen der gesetzgebenden Institutionen der Europäischen Union: Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und Europäisches Parlament. Die Europäische Kommission übernimmt eine moderierende Funktion.

Trilog-Verhandlungen finden als Vermittlungsausschuss statt, wenn der Ministerrat den Änderungsvorschlägen des Parlaments aus zweiter Lesung nicht zustimmt. Kommt es innerhalb von sechs Wochen zu keiner Einigung, gilt der Gesetzesvorschlag als gescheitert.

https://www.bpb.de

https://europa.eu

https://ec.europa.eu

https://neuwal.com

https://campus-in-transition.de/wissenswertes/seminarmethoden/methoden-f%C3%BCr-gruppenarbeit/

https://rechteasy.at/wiki/konsensprinzip

https://www.presseausweis.de/service/eu-organe/europaeische-kommission/arbeitsweise

https://www.europarl.europa.eu/portal/de

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/wie-funktioniert-europa/die-europaeische-kommission