Die Institutionen der EU
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist die politisch unabhängige vollziehende Gewalt der EU, stellt also das Exekutivorgan der EU dar. Oft wird sie auch als „Hüterin der Verträge“ bezeichnet, ihre Funktionen gehen jedoch noch darüber hinaus.
- Sie besitzt als einzige europäische Institution das Initiativrecht, d.h. nur sie darf einen Gesetzesvorschlag machen, über den der Rat und das Parlament dann abstimmen
- Sie überwacht die Einhaltung der EU-Gesetze in den Mitgliedsstaaten
- Sie vertritt die EU in internationalen Organisationen
- Sie handelt für die EU internationale Verträge aus
- Sie legt die Schwerpunkte der Mittelvergabe fest (mit Rat und Parlament)
- Sie erstellt Jahreshaushaltspläne
- Sie überwacht die Ausgaben
Die europäische Kommission setzt sich aus 27 Vertretenden zusammen, also einem pro
Mitgliedsstaat, die wie folgt unterteilt sind:
- Die Präsidentin
- 5 Vizepräsidenten
- 3 Exekutiv-Vizepräsidenten
- 1 Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, der gleichzeitig einen der Vizepräsidenten darstellt
- 18 Kommissare für einzelne Politikbereiche
Zusätzlich gehören noch mehr als 20.000 Beamte zur Kommission, die in den 33 Generaldirektionen und 20 Sonderabteilungen der Kommission arbeiten. Ihnen steht jeweils ein Generaldirektor vor.
Die Kommission wird alle fünf Jahre nach der Europawahl neu zusammengesetzt.
Unter Berücksichtigung des Wahlergebnis nominieren die Staats- bzw. Regierungsoberhäupter der Mitgliedstaaten (Europäischer Rat) einen Kommissionspräsidenten. Dieser benötigt im Anschluss die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Ist diese erfolgt, wählt er aus den Vorschlägen der einzelnen Ländern (ausgenommen sein eigenes) jeweils einen Kommissar aus, der von den jeweiligen Staats- und Regierungschefs angenommen werden muss.
Die nominierten Kommissare müssen sich dem Parlament vorstellen und Fragen der Abgeordneten beantworten. Im Anschluss stimmt das Parlament ab, ob es die Kommission als Ganze akzeptiert oder einzelne Kommissare ablehnt. Zuletzt muss der Europäische Rat die Kommissare ernennen.
Im nächsten Schritt wählt der Europäische Rat noch den Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik. Die restlichen Ressorts werden vom Präsidenten zugewiesen. Auch bestimmt der Präsident noch sieben weitere Vizepräsidenten, einschließlich der drei Exekutiv-Vizepräsidenten. Die Kommissare stellen für ihre jeweiligen Politikbereiche Bedienstete ein, die in den sogenannten Generaldirektionen tätig sind.
- Die politische Ausrichtung der Kommission wird von der Präsidentin festgelegt
- Jedem Kommissar wird ein Politikbereich mit den dazugehörigen Generaldirektionen von der Präsidentin zugewiesen
- Sitzungen finden üblicherweise einmal pro Woche statt
- Die Präsidentin kann zu außerordentlichen Sitzungen einberufen
- Sitzungen sind nicht öffentlich, es werden Protokolle publiziert
- In den Sitzungen wird über politisch sensible Themen beraten und über Vorschläge abgestimmt, die im mündlichen Verfahren entschieden werden müssen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst
- Weniger sensible Themen werden im schriftlichen Verfahren angenommen. Allen Mitgliedern wird ein Vorschlag schriftlich unterbreitet. Wird innerhalb einer Frist kein Einspruch erhoben, gilt der Vorschlag als gebilligt
- Beschlüsse über verwaltungsbezogene oder administrative Maßnahmen können an die Generaldirektoren übertragen werden
- Die Generaldirektionen sind dafür verantwortlich, die Politik, die Rechtsvorschriften und die Finanzierung der EU auszuarbeiten, zu verwalten und umzusetzen
- Die Kommission funktioniert nach dem Kollegialprinzip
Unter dem Kollegialprinzip versteht man eine Art der Führung von beispielsweise Regierungen, bei der wichtige Entscheidungen unter gleichberechtigten Mandatsträgern im Geheimen abgestimmt werden und das Ergebnis mit einer Stimme nach außen vertreten wird.
Die Europäische Kommission arbeitet nach diesem Prinzip.
Der Europäische Rat
Der Europäische Rat ist die höchste Ebene der politischen Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern. Bei diesem Gremium handelt es sich um ein Aufeinandertreffen aller Staats- und Regierungschefs der EU, bei dem unter anderem die politische Agenda der EU festgelegt wird.
- Er entscheidet über die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU
- Er befasst sich mit komplexen und sensiblen Themen, die auf einer niedrigeren Ebene der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit nicht geklärt werden können
- Er legt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik fest, unter Beachtung der strategischen Interessen der EU sowie Fragen der Verteidigungspolitik
- Er ernennt und bestimmt Kandidaten für wichtige Positionen auf EU-Ebene
Der Europäische Rat setzt sich aus
- den Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten,
- dem Präsidenten des Europäischen Rates
- und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen.
Ihm steht ein Präsident vor, der für zweieinhalb Jahre vom Europäischen Rat selbst gewählt wird.
- Als „EU-Gipfel“ tritt er mindestens viermal pro Jahr zusammen
- Der Präsident kann bei dringlichen Angelegenheiten zusätzliche Tagungen einberufen
- Entscheidungen werden nach dem Konsensprinzip getroffen
- In bestimmten Fällen kann eine einstimmige Entscheidung oder eine Entscheidung mit einer qualifizierten Mehrheit erforderlich sein
- Nur die Staats- und Regierungschefs sind stimmberechtigt
Das Konsensprinzip ist eine Form der Entscheidungsfindung. Ein Endergebnis kann nur ohne Gegenstimmen getroffen werden und muss für alle Beteiligten tragbar sein. Jede am Prozess beteiligte Person ist gleichberechtigt.
Der Europäische Rat arbeitet nach diesem Prinzip.
Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
Der Rat der Europäischen Union wird auch „der Rat“ oder „Ministerrat“ genannt. Wie letzterer Name vermuten lässt, kommen hier die nationalen Ministerien aus allen Ländern der EU zusammen. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament stellt der Rat der Europäischen Union das Hauptbeschlussorgan der EU dar.
- Er stimmt über Gesetzesvorschläge der Kommission ab
- Er genehmigt den EU-Haushalt
- Er koordiniert die politischen Maßnahmen der EU-Länder
- Er entwickelt die Außen- und Sicherheitspolitik der EU, basierend auf Leitlinien des Europäischen Rates
- Er schließt internationale Verträge zwischen der EU und anderen Staaten oder Organisationen ab
Im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) tagen die Minister*innen der Mitgliedsstaaten der EU. Dabei gibt es keine festen Mitglieder, vielmehr gibt es zehn verschiedene Ratsformationen, die durch die verschiedenen Politikbereiche bedingt sind. Entsprechend des anstehenden Themas entsendet jedes Mitgliedsland also den national zuständigen Minister.
Der Vorsitz im Rat wird im Turnus wahrgenommen und wechselt alle sechs Monate. Ausgenommen sind Tagungen der Außenminister, bei denen die hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik den ständigen Vorsitz hält.
- Die unterschiedlichen Formationen tagen unterschiedlich oft
- Beratungen sowie Abstimmungen über Gesetzesentwürfe sind öffentlich
- Die Gewichtung der Stimmen der einzelnen Minister*innen ist abhängig von Größe und Einwohnerzahl einer Nation
- Für die Annahme eines Beschlusses ist i.d.R. eine qualifizierte Mehrheit erforderlich: 55% der Länder, die mind. 65% der EU-Gesamtbevölkerung stellen
- Zur Verhinderung eines Beschlusses sind 4 Länder nötig, die mind. 35% der EU-Gesamtbevölkerung stellen
- Für sensible Angelegenheiten ist Einstimmigkeit erforderlich
- Für verfahrenstechnische und administrative Angelegenheiten genügt eine einfache Mehrheit
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament steht dem Ministerrat als gleichberechtigter Gesetzgeber und Vertreter der Bürger gegenüber.
Prinzipiell hat das Europäische Parlament drei große Aufgaben, nämlich die Gesetzgebung, die Aufsicht und den Haushalt.
Die Gesetzgebung
- stimmt über Gesetzesvorschläge der Kommission ab
- entscheidet über internationale Abkommen und Erweiterungen
- prüft das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und fordert diese auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen
Die Aufsicht
- ist verantwortlich für die demokratische Kontrolle aller EU-Organe
- wählt den/die Präsident*in der EU-Kommission
- kann einen Misstrauensantrag stelle, der die gesamte EU-Kommission zum Rücktritt zwingen kann
- genehmigt Ausgaben aus dem EU-Haushalt
- bearbeitet Petitionen der EU-Bürger*innen
- kann Untersuchungsausschüsse einsetzen
- bespricht die Währungspolitik mit der Europäischen Zentralbank
- befragt Kommission und den Rat der Europäischen Union
- beobachtet Wahlen
Der Haushalt
- stellt des Haushaltsplan auf
- genehmigt den langfristigen EU-Haushalt, den so genannten „mehrjährigen Finanzrahmen“
Im Europäischen Parlament finden sich Abgeordnete wieder, die auf nationaler Ebene durch die Bürger der jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten gewählt werden. Jedoch sind die Wahlsysteme nicht einheitlich. Die Anzahl der Abgeordneten pro Land richtet sich ungefähr nach der Bevölkerungszahl. Dabei kann kein Land mehr als 96 Abgeordnete und nicht weniger als 6 Abgeordnete stellen. Die Gesamtzahl von 705 Abgeordneten darf nicht überschritten werden.
Gewählt wird das Parlament für eine Dauer von 5 Jahren. Die Mitglieder des Parlaments gruppieren sich nicht nach ihren Staatsangehörigkeiten, sondern bilden politische Fraktionen, die immer wieder neu entstehen können.
Das Parlament wählt seinen Präsidenten selbst, aus seiner Mitte heraus, für zweieinhalb Jahre. Dabei wird darauf geachtet, dass sich verschiedene Herkunftsländer sowie „politische Familien“ abwechseln. Die Präsidentin vertritt das Parlament dann vor den anderen EU-Organen, der Außenwelt und hat das letzte Wort bei der Genehmigung des EU-Haushalts.
- Das Parlament umfasst 20 Ausschüsse und 2 Unterausschüsse
- Die einzelnen Ausschüsse sind jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig
- Die Ausschüsse bereiten Rechtsvorschriften vor und prüfen sie
- Abgeordnete und Fraktionen können Änderungsvorschläge einbringen oder Gesetze ablehnen
- Die Rechtsvorschriften werden auch in den einzelnen Fraktionen besprochen
- Das Parlament hält Plenartagungen auf denen es die Rechtsvorschriften verabschiedet
- Alle Abgeordneten kommen bei Plenartagungen im Plenarsaal zusammen und stimmen über Rechtsvorschriften ab
- Plenartagungen findet in der Regel an 4 Tagen im Monat statt
- Es können zusätzliche Tagungen in Brüssel einberufen werden